Gebäudevermessung
Vermessung mit Josef Ungersbäck
Unser Dienstleistungsangebot umfasst die hochpräzise und detailgenaue Erfassung von Gebäudestrukturen, dank unserer 3D Laserscanner. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Projekt um ein Wohngebäude, gewerbliche Einrichtungen oder industrielle Anlagen handelt – wir garantieren eine laserpräzise Vermessung. Diese Messung bildet dann eine solide Grundlage für Planung, Bau und Renovierung in jeder Phase Ihres Bauprojekts.
Ablauf der Gebäudevermessung
Mit uns werden Vermessungsarbeiten des Gebäudes mittels 3D Laserscannern erfasst. Die Technik von Gebäudescan unterscheidet sich vor allem durch schnelle und gründliche Gebäudevermessung. Es werden Ihrerseits keine Vorbereitungen notwendig, denn Gebäudeöffnungen oder Ecken werden durch den Scan automatisch erkannt.
Gebäudeeinmessung amtlich oder von einem Vermessungsbetrieb durchführen lassen?
Die Gebäudeeinmessung ist für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vorgeschrieben, und dient dazu, dass der Ist-Zustand ordnungsgemäß dokumentiert wird. Je nach Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gebäude amtlich vermessen zu lassen oder einen privaten Vermessungsbetrieb, wie Gebäudescan zu beauftragen.
Bei der amtlichen Gebäudevermessung werden die Vermessungsleistungen von der zuständigen Behörde über beauftragte Vermessungsingenieure durchgeführt und ins Liegenschaftskataster eingetragen. Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen ist tarifgebunden und richtet sich nach dem Herstellungswert von Gebäude oder Grundstück.
Mit Gebäudescan Kosten sparen
Bei Gebäudescan können Grundriss und Lage der Bauwerke auch ohne amtliche Gebäudevermessung in das Liegenschaftskataster eingetragen werden. Die von uns erfassten Unterlagen werden anschließend dem zuständigen Amt vorgelegt, geprüft und wenn alles passt, übernommen.
Unsere Dienstleistungen sind nicht tarifgebunden, sondern die richten sich nach der erfassten Baugrundfläche. Außerdem sind wir mit der aktuellsten Technik ausgestattet, die eine Gebäudevermessung schnell und flexibel möglich macht.
Jetzt den Antrag zur Gebäudemessung stellen
Sie haben als Eigentümer einen registrierten Neubau oder bauliche Veränderungen Ihres Gebäudes vor? Hier ist Ihnen eine Frist gesetzt, wobei Sie einen Antrag zur Vermessung stellen müssen. Erfolgt das nicht beizeiten, wird eine amtliche Gebäudevermessung veranlasst, bei der sich die Gebühr im Gegensatz zum selbst gestellten Antrag um einiges erhöht.