FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Mit dem Laserscanner werden vor Ort Raumgeometrien erfasst und in einer Punktwolke zur Verfügung gestellt. Die Punktwolke wird danach durch den Planer in die CAD Software übernommen. Danach kann dann das Gebäude modelliert bzw. gezeichnet werden. Früher wurde mit Zettel, Bleistift und Maßband gemessen. Anschließend wurde im Büro der Plan auf Basis der auf dem Zettel notierten Maße gezeichnet. Nun wird die Punktwolke digital in der CAD Software hinterlegt und der Plan wird auf dieser Basis erstellt.

Die einzige Vorleistung, welche durch den Bauherrn bzw. durch den Auftraggeber zu veranlassen sind, ist die Zugänglichkeit zu den Räumen (z.B.: Schlüssel für den Dachboden). Sind Gebäudeteile bzw. Wohnung vermietet, kann ich gerne mit den Mietern Kontakt aufnehmen, um einen Termin für den Laserscan zu vereinbaren.

Ja. Sind Gebäudeteile noch nicht zugänglich (z.B.: ein Mieter lässt mich nicht in die Wohnung), kann dieser Bereich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Wohnung zugänglich ist, in der Punktwolke ergänzt werden.

Nein. Der verwendete Laser entspricht der Laserklasse 1 gem. IEC 60825-1 (2014-05) und ist für die Augen somit ungefährlich.

Nein. In der Nachbearbeitung der Punktwolke und der 360° Bilder werden diese verpixelt.

FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Mit dem Laserscanner werden vor Ort Raumgeometrien erfasst und in einer Punktwolke zur Verfügung gestellt. Die Punktwolke wird danach durch den Planer in die CAD Software übernommen. Danach kann dann das Gebäude modelliert bzw. gezeichnet werden. Früher wurde mit Zettel, Bleistift und Maßband gemessen. Anschließend wurde im Büro der Plan auf Basis der auf dem Zettel notierten Maße gezeichnet. Nun wird die Punktwolke digital in der CAD Software hinterlegt und der Plan wird auf dieser Basis erstellt.

Die einzige Vorleistung, welche durch den Bauherrn bzw. dem Auftraggeber zu veranlassen sind, ist die Zugänglichkeit zu den Räumen (z.B.: Schlüssel für den Dachboden). Sind Gebäudeteile bzw. Wohnung vermietet kann ich gerne mit den Mietern Kontakt aufnehmen, um einen Termin für den Laserscan zu vereinbaren.

Ja. Sind Gebäudeteile noch nicht zugänglich (z.B.: ein Mieter lässt mich nicht in die Wohnung) kann dieser Bereich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Wohnung zugänglich ist in der Punktwolke ergänzt werden.

Nein. Der verwendete Laser entspricht der Laserklasse 1 gem. IEC 60825-1 (2014-05) und ist für die Augen somit ungefährlich.

Nein. In der Nachbearbeitung der Punktwolke und der 360° Bilder werden diese verpixelt.